Schrittweiser Wiedereinstieg in den Sportbetrieb

Schrittweiser Wiedereinstieg in den Sportbetrieb

Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns sehr, dass wir unsere Vereinsturnhalle wieder für das Training öffnen dürfen. Die Auflagen für ein Training sind momentan allerdings noch sehr umfangreich und machen es uns leider nicht möglich mit allen Sportangeboten wieder zu starten.

Damit wir alle gesund bleiben, bitten wir alle Sportler, die in unserer Vereinsturnhalle trainieren, folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Sollte die Turnhalle vor Trainingsbeginn noch geschlossen sein, so bitten wir die Wartenden auf die Abstandsregel von 1,50m zu achten.
  • Der Zutritt zur Halle ist nur über den Eingang Gartenstraße gestattet. Das Verlassen darf nur über den Notausgang Jahnstraße erfolgen.
  • Beim Zutritt zur Turnhalle sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Barfußtraining ist nicht gestattet.
  • Die folgende Trainingsgruppe darf die Turnhalle erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe diese vollständig verlassen hat.
  • Der gesetzliche Mindestabtstand von derzeit 1,50m ist immer einzuhalten. Während des Trainings sind grundsätzlich mindestens 2m zu allen anderen Personen einzuhalten.
  • Bitte eigene Gymnastikmatte mitbringen!
  • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende dürfen am Training teilnehmen.
  • Personen, die zu Risikogruppen gemäß Definition des Robert-Koch-Institutes gehören, wird von der Teilnahme am Training abgeraten.
  • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie der Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang sind untersagt.
  • Personen, bei denen Covid-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Jeder Sporttreibende mit Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung muss dies dem Verein melden.
  • Wir bitten auch das komplette Hygiene- und Trainingskonzept unseres Vereines für die Zeit der Corona-Pandemie (siehe unten) zur Kenntnis zu nehmen.

Euer Vorstand

Konzept Sportbetrieb

 

Hygienekonzept für das Training in der Vereinsturnhalle

  • Ein Spender mit Desinfektionsmittel wird im Eingangsbereich installiert
  • Beim Zutritt zur Turnhalle sind die Hände zu desinfizieren. Barfußtraining ist nicht gestattet.
  • Die Verwendung vereinseigener Sportgeräte ist möglichst zu vermeiden. Bei Nutzung sind vereinseigene Sportgeräte nach dem Training durch den/die Übungsleiter*in oder ein Mitglied der Gruppe zu desinfizieren.
    Ebenfalls sind nach dem Training Türgriffe und Handläufe zu desinfizieren. Flächendesinfektionsmittel und Papiertücher werden durch den Verein zur Verfügung gestellt.
  • Die Toilette bleibt geöffnet und wird täglich gereinigt und desinfiziert.
  • Umkleiden und Duschräume bleiben geschlossen bis der normale Trainingsbetrieb wieder hergestellt ist.
  • Der Zutritt zur Halle ist nur über den Eingang Gartenstraße gestattet. Das Verlassen der Halle darf nur über den Notausgang zur Jahnstraße erfolgen.
  • Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen.
  • Ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen ist einzuplanen.
  • Sollte die Turnhalle noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
  • Der/die Übungsleiter*in muss die Mitglieder auf ein zügiges Verlassen der Turnhalle hinweisen.
  • Die folgende Trainingsgruppe darf die Turnhalle erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe diese vollständig verlassen hat.
  • Gemeinsames Treffen und Austausch sowie der Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang sind untersagt.
  • Eine ausreichende Lüftung ist durch die Lüftungsanlage sichergestellt.
  • Der gesetzliche Mindestabstand von derzeit 1,5m ist immer einzuhalten. Während des Trainings sind grundsätzlich 2m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten.
  • Eigenes Equipment der Sporttreibenden kann mitgebracht werden.

Konzeption der Trainingsgruppen

  1. Eine Trainingsgruppe darf aus maximal 10 Mitgliedern plus Übungsleiter*in gebildet werden.
  2. Es müssen feste Trainingsgruppen gebildet werden, deren Zusammensetzung auch in den kommenden Wochen beibehalten wird. Ein/eine Übungsleiter*in darf nicht mehr als 5 Trainingsgruppen betreuen.
  3. Während des Trainings darf sich außer der Trainingsgruppe niemand in der Turnhalle aufhalten. Personen die unter Risikogruppen gemäß der Definition des Robert Koch-Instituts gehören, wird von der Teilnahme am Training abgeraten.
  4. Zu jeder Trainingsstunde muss eine Anwesenheitsliste durch den/die Übungsleiter*in geführt werden.
  5. Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende dürfen am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in muss vor Beginn alle Sporttreibenden fragen, ob sie sich gesund fühlen und dies in der Anwesenheitsliste festhalten. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Jeder Sporttreibende mit Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung muss dies dem Verein melden.

 

Organisationshinweise für Trainingsstunden

Trainingsstunde in der Halle

  • Der Aufbau der Turn- und Sportgeräte muss in jedem Training koordiniert und organisiert werden. Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.
  • Die Abstandsregeln von mindestens zwei Metern sind einzuhalten. Ausnahmen sind in den einzelnen Sportangeboten beschrieben.
  • Wichtig ist, dass der/die Übungsleiter*in klare Anweisungen an die Sporttreibenden gibt, damit die Aufgabenverteilung verständlich ist.
  • Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn des Trainings vom jeweiligen Übungsleiter*in allein durchgeführt wird.
  • Da vorerst keine Hilfestellung erlaubt ist (aufgrund der Abstandsregel), sollten daher im Training an den Geräten nur sicher beherrschte und/oder moderate Elemente geübt werden.
  • Generell sind die Trainingsformen und -inhalte in der Halle so zu wählen, dass die Distanz gewahrt und Körperkontakte vermieden werden können.

 

Trainingsstunde im Freien

Derzeit ist ein Training im Freien auf dem Vereinsgelände, in öffentlichen Parks und anderen Freiflächen grundsätzlich zu bevorzugen.

  • Ist für das Athletiktraining ein Aufbau von kleineren Sport- und Spielgeräten geplant, so muss der Aufbau für jedes Training koordiniert und organisiert werden. Dieser sollte mit möglichst wenigen Personen vorgenommen werden.
  • Wichtig ist, dass der/die Übungsleiter*in klare Anweisungen an die Sporttreibenden gibt, damit die Aufgabenverteilung verständlich ist.
  • Bei kleinen Aufbauten oder Kraftzirkeln ist es eventuell möglich, dass der Aufbau bereits vor Beginn des Trainings vom jeweiligen Übungsleiter*in allein durchgeführt wird.
  • Das Training kann z. B. mittels eines Stationstrainings durchgeführt werden. Hier können die Abstandsregeln durch den gleichzeitigen Wechsel gut umgesetzt werden. Pro Station befindet sich immer ein Sporttreibender.
  • Findet das Training an einer Stelle statt, so hat jeder Sportreibende eine eigene zugewiesene Matte, die zuvor an Ort und Stelle gelegt wird, damit die Abstandsregel eingehalten werden kann.
  • Generell sollten nur Übungen ausgewählt werden, die ohne die Hilfestellung eines*r Übungsleiter*in durchgeführt werden können.
  • Partnerübungen sind nicht erlaubt.
  • Anstelle von Korrekturen über taktile Reize andere Rückmeldemöglichkeiten nutzen (verbal, Videoaufnahmen, Bilderreihen etc.)
  • Warteschlangen vor Stationen sind unbedingt zu vermeiden. Daher ausreichend Stationen (für jeden Sporttreibenden eine eigene Station) und mit ausreichend Abstand gemäß der 2m-Abstandsregel aufbauen.
  • Ebenso muss auch der Abbau der Geräte koordiniert werden.
  • Möglicherweise kann auch eine Übernahme der Trainingsmaterialien und -geräte durch eine nachfolgende Gruppe organisiert werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass eine ausreichende Desinfektion vorgenommen wird und auch die Trainingsgruppen keinen Kontakt miteinander haben.
  • In gemeinsamen Pausen ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten wird (Alle bleiben im zugewiesenen, eigenen Bereich).

Der Vorstand